Mietrecht
Das Angebot der gerichtlichen wie außergerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit richtet sich in diesem Bereich sowohl an Vermieter als auch an Mieter.
Vermieterberatung
- Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen, insbesondere einzelner Klauseln
- Forderungseinzug (rückständige Mietzahlungen, Nebenkosten)
- Mieterhöhungen
- Umfang des Gebrauchs der Mietsache (Lärm, Tierhaltung, etc.)
- Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses (gegebenenfalls gerichtliche Geltendmachung)
- außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses (gegebenenfalls gerichtliche Geltendmachung)
- Räumung der Mietsache (gegebenenfalls zwangsweise Durchsetzung)
- Schäden an der Mietsache
- Schönheitsreparaturen
- Abnahme der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses
- Rückzahlung der Kaution
- etc.
Mieterberatung
- Überprüfung von Mietverträgen, insbesondere einzelner Klauseln
- Mietminderung wegen Mängeln der Mietsache (z. B. Schimmel, Lärmbelästigung durch Nachbarn, unzureichende Heizung, etc.)
- Umfang des Gebrauchs der Mietsache (Lärm, Tierhaltung, etc.)
- ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses
- außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses
- Abwehr von Kündigungen des Vermieters
- Räumungsschutz
- Abwehr von unberechtigten Forderungen
- Nebenkostenabrechnung
- Schönheitsreparaturen
- Übergabe der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses
- Rückforderung der Kaution
- etc.