Mietrecht

Das Angebot der gerichtlichen wie außergerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit richtet sich in diesem Bereich sowohl an Vermieter als auch an Mieter.

Vermieterberatung

  • Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen, insbesondere einzelner Klauseln
  • Forderungseinzug (rückständige Mietzahlungen, Nebenkosten)
  • Mieterhöhungen
  • Umfang des Gebrauchs der Mietsache (Lärm, Tierhaltung, etc.)
  • Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses (gegebenenfalls gerichtliche Geltendmachung)
  • außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses (gegebenenfalls gerichtliche Geltendmachung)
  • Räumung der Mietsache (gegebenenfalls zwangsweise Durchsetzung)
  • Schäden an der Mietsache
  • Schönheitsreparaturen
  • Abnahme der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses
  • Rückzahlung der Kaution
  • etc.

Mieterberatung

  • Überprüfung von Mietverträgen, insbesondere einzelner Klauseln
  • Mietminderung wegen Mängeln der Mietsache (z. B. Schimmel, Lärmbelästigung durch Nachbarn, unzureichende Heizung, etc.)
  • Umfang des Gebrauchs der Mietsache (Lärm, Tierhaltung, etc.)
  • ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses
  • außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses
  • Abwehr von Kündigungen des Vermieters
  • Räumungsschutz
  • Abwehr von unberechtigten Forderungen
  • Nebenkostenabrechnung
  • Schönheitsreparaturen
  • Übergabe der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses
  • Rückforderung der Kaution
  • etc.