Insolvenzrecht

Das Angebot der gerichtlichen wie außergerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit richtet sich in diesem Bereich in erster Linie an Schuldner und Gläubiger. Zudem an etwaige Dritte, die aufgrund des jeweiligen Sachverhalts ein persönliches oder auch wirtschaftliches Interesse verfolgen.

Allgemeine Schuldnerberatung

  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Löschung unzulässiger Einträge aus Auskunfteien (SCHUFA, Creditreform, etc.)
  • Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens
  • etc.

Schuldnerberatung Regelinsolvenzverfahren

  • Beratung des GmbH-Geschäftsführers (Anzeigepflicht, Sanierungspflicht, Insolvenzantragspflicht, Haftung des Geschäftsführers, etc.)
  • Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners
  • Beratung des Schuldners während des Insolvenzantragsverfahrens, insbesondere im Verhältnis zum vorläufigen Insolvenzverwalter
  • Beratung des Schuldners während des Insolvenzverfahrens, insbesondere im Verhältnis zum Insolvenzverwalter
  • etc.

Schuldnerberatung Verbraucherinsolvenzverfahren

  • Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens
  • Stellung des Antrags auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Beratung während des Verbraucherinsolvenzverfahrens, insbesondere im Verhältnis zum Treuhänder
  • Beratung während des Restschuldbefreiungsverfahrens (Wohlverhaltensperiode), insbesondere im Verhältnis zum Treuhänder
  • etc.

Allgemeine Gläubigerberatung

  • Außergerichtlicher und gerichtlicher Forderungseinzug, Inkasso
  • Beratung im Hinblick auf Auskunfteien (SCHUFA, Creditreform, etc.)
  • Sicherung von Forderungen
  • Verjährung
  • Zwangsvollstreckung
  • etc.

Gläubigerberatung Regelinsolvenzverfahren

  • Stellung des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners
  • Beratung von Gläubigern während des Insolvenzantragsverfahrens, insbesondere im Verhältnis zum vorläufigen Insolvenzverwalter
  • Beratung von Gläubigern während des Insolvenzverfahrens, insbesondere im Verhältnis zum Insolvenzverwalter
  • Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle
  • Aus- und Absonderungsrechte
  • Beratung bei Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter
  • Haftung des Insolvenzverwalters
  • Haftung des GmbH-Geschäftsführers (z. B. wegen Verletzung seiner Insolvenzantragspflicht)
  • etc.

Gläubigerberatung Verbraucherinsolvenzverfahren

  • Beratung im Rahmen eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens
  • Beratung während des Verbraucherinsolvenzverfahrens, insbesondere im Verhältnis zum Treuhänder
  • Beratung während des Restschuldbefreiungsverfahrens (Wohlverhaltensperiode), insbesondere im Verhältnis zum Treuhänder
  • etc.

Beratung Dritter

  • Ehegatten, Familienangehörige, Freunde des Schuldners
  • Arbeitgeber des Schuldners
  • Investoren
  • Erwerb von einzelnen Gegenständen aus der Insolvenz heraus
  • Erwerb eines insolventen Unternehmens
  • etc.